IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) in unserer Hausarztpraxis in Pettendorf
Kranke Menschen benötigen Unterstützung. Wir nehmen unsere Verantwortung ernst und helfen mit unserem Fachwissen und den verfügbaren Mitteln. In Deutschland werden Krankheiten auf hohem Niveau behandelt und die Kosten dafür in der Regel übernommen. Dennoch sind wir in unserer täglichen Arbeit an gesetzliche Vorgaben gebunden, insbesondere an die Abrechnungsvorschriften der gesetzlichen Krankenkassen.
§ 12 SGB V WIRTSCHAFTLICHKEITSGEBOT
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmässig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Untersuchungen ohne medizinische Indikation, Bescheinigungen, Atteste oder spezielle Laborwertbestimmungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Daher berechnen wir für solche Leistungen eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).